Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 23. Juli 2025
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Spark Beam GmbH, Maximilianstraße 42, 80538 München (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Kraftfahrzeuge, Fahrzeuginspektion und verwandte Dienstleistungen.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
2.2 Durch die Anfrage einer Beratungsleistung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrags ab.
2.3 Der Auftragnehmer kann dieses Angebot innerhalb von 7 Tagen durch Bestätigung in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung annehmen.
2.4 Kommt ein Vertrag zustande, richtet sich der Vertragsinhalt nach der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers und diesen AGB.
§ 3 Leistungen
3.1 Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen in den Bereichen:
- Fahrzeugauswahl und Kaufberatung
- Technische Fahrzeuginspektion
- Datenbankprüfung und Fahrzeughistorie
- Wertgutachten und Schadensbewertung
- Begleitung bei Fahrzeugkauf und -verkauf
3.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und dem individuellen Auftrag.
3.3 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der erforderlichen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
3.4 Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Fahrzeugzugänge vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er zur Erteilung des Auftrags berechtigt ist und dass die überlassenen Fahrzeuge und Unterlagen frei von Rechten Dritter sind.
4.3 Bei Fahrzeuginspektionen stellt der Auftraggeber das Fahrzeug in betriebsbereitem und verkehrssicherem Zustand zur Verfügung.
4.4 Verzögerungen, die durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste des Auftragnehmers.
5.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3 Die Vergütung wird nach Abschluss der Leistung bzw. Teilleistung fällig. Bei umfangreichen Aufträgen kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen verlangen.
5.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.5 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
5.6 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 6 Leistungszeit und Verzug
6.1 Leistungszeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
6.2 Leistungszeiten verlängern sich angemessen bei unvorhersehbaren Hindernissen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, sowie bei unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers.
6.3 Der Auftragnehmer gerät erst nach erfolgloser Mahnung unter Fristsetzung in Verzug.
§ 7 Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer gewährleistet die Erbringung der vereinbarten Leistungen entsprechend dem anerkannten Stand der Technik.
7.2 Mängel sind unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich anzuzeigen.
7.3 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung erfolgen.
7.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
7.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung.
§ 8 Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
8.2 Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.4 Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
8.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 9 Vertraulichkeit
9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Auftragsabwicklung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln.
9.2 Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
9.3 Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht.
§ 10 Kündigung
10.1 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
10.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Wesentlicher Verletzung vertraglicher Pflichten
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
- Insolvenz oder drohender Zahlungsunfähigkeit einer Partei
10.3 Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.
§ 11 Datenschutz
11.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der Auftragsabwicklung und entsprechend den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
11.2 Nähere Informationen zum Datenschutz enthält die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 13 Salvatorische Klausel
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13.2 Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
14.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu ändern. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht.
Kontakt
Spark Beam GmbH
Maximilianstraße 42
80538 München
Deutschland
Telefon: +49 89 123 456 789
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Max Mustermann
Handelsregister: München HRB 123456
Umsatzsteuer-ID: DE123456789